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Schriftzug "Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes"; daneben kleine Fotos von Eisenbahnunfällen

Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes


Aufgaben

Die Aufgaben der EUB ergeben sich aus den im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) sowie in der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) normierten Anforderungen.

Die EUB hat nach schweren Unfällen im Eisenbahnbetrieb Untersuchungen durchzuführen. Sie kann ferner Untersuchungen durchführen, sofern hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein gefährliches Ereignis zu einem schweren Unfall hätte führen können.

Im Rahmen der Ursachenermittlung kann die EUB jederzeit Sicherheitsempfehlungen aussprechen, die Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebssicherheit enthalten.

Zu allen schweren Unfällen werden Untersuchungsberichte gefertigt und veröffentlicht, die inhaltlich alle Punkte des Anhang V der Richtlinie 2004/49/EG (Sicherheitsrichtlinie) berücksichtigen.

Bis zum 30. September veröffentlicht die EUB einen Jahresbericht über die im Vorjahr durchgeführten Untersuchungen und ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.

Zur Aufgabenerledigung müssen Eisenbahninfrastrukturunternehmen alle gefährlichen Ereignisse im Eisenbahnbetrieb melden und alle an gefährlichen Ereignissen beteiligten Eisenbahnen sämtliche erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.


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