Gesetzliche Grundlagen
Mit der Richtlinie 2004/49/EG (Sicherheitsrichtlinie) vom 29. April 2004 werden die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, unabhängige Untersuchungsstellen für die Untersuchung bestimmter gefährlicher Ereignisse einzurichten. Die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen ist in Kapitel V der Sicherheitsrichtlinie in den Art. 19 -25 geregelt.
Die Sicherheitsrichtlinie wurde in Deutschland mit dem fünften Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 16. April 2007 sowie der zweiten Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 5. Juli 2007 umgesetzt.

