Die EUB
Mit Organisationserlass des BMVBS vom 20.08.2008 wurde die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) gemäß § 5 Abs. 1f Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) eingerichtet.
Die Leitung der EUB liegt beim BMVBS im Referat E 15. Zur Durchführung der Untersuchungen greift die Leitung der EUB auf die Untersuchungszentrale beim Eisenbahn-Bundesamt - die fachlich ausschließlich und unmittelbar dem Leiter der EUB untersteht – zurück.
Die Untersuchungszentrale besteht aus
- der Leitung der Untersuchungszentrale (Bonn) und
- vier Untersuchungsbezirken (Berlin, Essen, Karlsruhe und München).
Durch die Untersuchungszentrale wird eine flächendeckende und 24-stündige Erreichbarkeit sichergestellt.

