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Eisenbahn-Bundesamt (Link zur Startseite)

Schriftzug "Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes"; daneben kleine Fotos von Eisenbahnunfällen

Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes


Unfallmeldung

Damit die EUB von gefährlichen Ereignissen Kenntnis erhält und die Untersuchung aufnehmen kann, sind bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und nichtbundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die der Eisenbahnaufsicht des Bundes unterliegen gemäß § 2 Abs. 3 Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) verpflichtet, gefährliche Ereignisse zu melden. Die Form der Meldung wird durch die EUB in einer Allgemeinverfügung verbindlich vorgegeben.

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