Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung

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Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage ist die (Eisenbahnsicherheitsrichtlinie) RL (EU) 2016/798 vom 11. Mai 2016. In ihr verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten, unabhängige Untersuchungsstellen für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen einzurichten. Die Anforderungen an die Untersuchung von Unfällen und Störungen sind im Kapitel V der Eisenbahnsicherheitsrichtlinie (Art. 20 - 26) enthalten.

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Eisenbahnunfalluntersuchung vom 27.06.2017 sowie mit dem Organisationserlass zur Errichtung der Bundesstelle für Unfalluntersuchung vom 14.07.2017 wurde die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) zur Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb errichtet. Die BEU ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Unabhängig davon, ob sich die BEU im Einzelfall einschaltet, müssen die an gefährlichen Ereignissen beteiligten Unternehmen diese untersuchen, auswerten und entsprechende Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen einleiten. Diese Anforderung ergibt sich aus der europäischen Vorgabe, wonach in jedem Unternehmen ein Sicherheitsmanagementsystem eingerichtet sein muss.