Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung

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Arbeitsweise der BEU

Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) arbeitet mit dem Ziel, die Ursachen von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb aufzuklären und daraus Hinweise abzuleiten, wie die Sicherheit fortentwickelt und Unfällen vorgebeugt werden kann.

Rechtsgrundlage ist die europäische Eisenbahnsicherheitsrichtlinie, die national im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) umgesetzt wurde. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Haftung oder sonstiger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären. Sie werden unabhängig von strafrechtlichen Untersuchungen durchgeführt.

Zur Untersuchung der BEU gehört etwa, Fakten zusammen zu tragen und Informationen zu sammeln, die relevant sein könnten, um das Ereignis zu rekonstruieren. Dabei beschäftigt sich die Untersuchungsstelle beispielsweise mit der Infrastruktur, mit den am Unglück beteiligten Fahrzeugen und mit den betrieblichen Abläufen, die bei einem gefährlichen Ereignis eine Rolle gespielt haben können. Die gewonnenen Informationen werden ausgewertet und Schlussfolgerungen daraus formuliert. Die Vorschläge der Untersuchungsstelle zur Verbesserung der Sicherheit im Eisenbahnverkehr werden der Sicherheitsbehörde und, soweit erforderlich, anderen Stellen und Behörden – ggf. auch auf EU-Ebene - in Form von Sicherheitsempfehlungen mitgeteilt.

Die BEU wurde im Jahr 2008 (bis Juli 2017 EUB, Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes) eingerichtet und unterliegt der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Eine Liste der Untersuchungsberichte finden Sie hier.