Jahresberichte der BEU
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) gibt in ihren Jahresberichten Auskunft über ihre Tätigkeiten gemäß RL (EU) 2016/798.
Die Jahresberichte beinhalten nur Informationen zu Untersuchungen, die gemäß § 5b Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch die BEU durchgeführt wurden.
Darüber hinaus informiert die BEU über die im Berichtszeitraum ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen sowie Maßnahmen, die aufgrund ausgesprochener Sicherheitsempfehlungen durch die Beteiligten getroffen wurden.
Die Jahresberichte können Sie hier einsehen.