Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung

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Thema: In eigener Sache, Publikation vom: 19.02.2019

Der BEU-Aktenplan zum Herunterladen

Gemäß § 11 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) sind Behörden verpflichtet, Organisations- und Aktenpläne allgemein zugänglich zu machen. Nachstehend finden Sie daher den Aktenplan der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung als herunterladbare pdf-Datei.